Interim Management - Zeitweise Übernahme der Geschäftsführerposition in Ihrem Auftrag

Im Vergleich zum deutschen Gesellschaftsrecht sind die Rechte, die ein Generaldirektor (Geschäftsführer) in Russland besitzt deutlich stärker und kaum einzuschränken. Um die Kontrolle über die finanziellen Vorgänge der Repräsentanz oder Tochtergesellschaft nicht aus der Hand zu geben, kann es für deutsche, österreichische und schweizerische Unternehmen sinnvoll sein, einen Vertreter des Stammhauses zum Generaldirektor (Geschäftsführer) in Russland zu machen.

Daraus ergeben sich jedoch unter Umständen zwei Probleme. Dafür bieten wir Ihnen Lösungen an.

  • Arbeitserlaubnis: Ausländer, die in Russland arbeiten möchten brauchen eine Arbeitserlaubnis und ein Arbeitsvisum. Unternehmen, die Ausländer beschäftigen, brauchen dafür eine Genehmigung. Die Beantragung dieser Genehmigung dauert aktuell ca. 3 Monate. Um diese Zeit zu überbrücken bieten wir Ihnen an, die Geschäftsführerposition in Ihrem Auftrag zeitweise zu übernehmen.
  • Der Geschäftsführer der russischen Tochter oder der Leiter der russischen Repräsentanz ist nicht vor Ort in Moskau. Sowohl im Tagesgeschäft, als auch bei den Steuererklärungen sind aber vom Geschäftsführer regelmäßig zahlreiche Unterschriften zu leisten. Wir bieten Ihnen an, diese Unterschriften in Ihrem Auftrag vor Ort in Moskau zu leisten und garantieren Ihnen so einen reibungslosen Dokumentenablauf.

Bei allen Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Mail direkt an unser Moskauer Büro. Ihr deutscher Ansprechpartner für alle Fragen zum Interim Management in Moskau ist:

Philipp Rowe

+7 (495) 233 01 25

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